FAHRZEUGUMRÜSTUNG

Unter einer Umrüstung versteht man die Veränderung von Bauteilen des Serienzustandes eines Fahrzeuges, wie z.B.: Rad-Reifenkombinationen. Änderung der Dimension, der Reifengröße und Einpreßtiefe der Felge.

ANFORDERUNGEN

Auch bei Verwendung von Bauteilen, die vom Serienzustand abweichen, muß das Fahrzeug verkehrs- und betriebssicher bleiben. Nach einer Umrüstung darf das Fahrverhalten des Fahrzeuges unter betriebsüblichen Bedingungen keine kritischen Zustände aufweisen. Das ist durch eine Freigabe des Fahrzeugherstellers oder einer autorisierten Prüfstelle nachzuweisen. Unter dieser Voraussetzung erfolgt sodann eine Eintragung in das Genehmigungsdokument.

Bei Umrüstung von Fahrzeugen hinsichtlich der Räder und Reifen sind nachstehende Punkte zu beachten:

Die verwendeten Räder müßen ausreichende Betriebsfestigkeit aufweisen (Nachweis durch Gutachten oder ABE). Die verwendeten Reifen müßen über eine Bauartgenehmigung verfügen (E-Prüfzeichen). Bei Spurweitenänderung von mehr als +2 % ist der Nachweis ausreichender Betriebsfestigkeit durch den Fahrzeughersteller zu erbringen (Unbedenklichkeitsbescheinigung). Wenn erforderlich, ist der Nachweis einer Tachoangleichung zu erbringen (bei einer Differenz des Abrollumfangs von mehr als -2,5 % bis +1,5%). Die Freigabe des Reifenherstellers bei Verwendung von Felgen, deren Felgenbreite außerhalb der für die jeweilige Reifengröße vorgegebenen Dimension liegt.

Unter Beibringung der für eine Begutachtung erforderlichen Dokumente und Nachweise werden nachstehende Prüfungen, zur Erstellung eines Gutachtens hinsichtlich der Verkehrs- und Betriebssicherheit des umgerüsteten Fahrzeuges durchgeführt; Prüfung der Freigängigkeit (die Freigängigkeit der Räder und der Federelemente muß unter betriebsüblichen Bedingungen ausreichend sein); Prüfung des Restfederweges (bis zu den höchsten zuläßigen Achslasten ist ein Restfederweg von mind. 25 mm erforderlich); Einbauprüfung Sach- und fachgerechter Einbau. Dabei ist besonders auf den Federsitz zu achten.

Prüfung der Einhaltung der Auflagen im Festigkeitsgutachten. Ermittlung des Maßes der Tiefer- oder Höherlegung. Prüfung der Bodenfreiheit (nach einer Tieferlegung, muß das betriebsbereite Fahrzeug, besetzt nur mit dem Fahrer, eine Schwelle mit einer Breite von 800 mm und einer Höhe von 110 mm berührungslos überfahren können). Die Berührung von Karosserieanbauteilen aus elastischen Werkstoffen kann dabei unberücksichtigt bleiben. Fahrerprobung über eine angemessene Fahrstrecke unter betriebsüblichen Bedingungen des umgerüsteten Fahrzeuges im Vergleich zum Serienfahrzeug. Prüfung der Eignung der Reifen anhand der gemessenen Sturzwerte, wenn sich durch die Umrüstung die Sturzwerte gegenüber den Serienwerten verändert haben. Prüfung in Verbindung mit Rad-/Reifenkombinationen mit geänderten Funktionsmaßen (Dimension, Einpresstiefe). Prüfung des Bremsverhaltens.

Bei Umrüstung von Fahrzeugen hinsichtlich des Fahrwerks sind nachstehende Punkte zu beachten: Die verwendeten Federn oder Federbeine müßen ausreichende Betriebsfestigkeit aufweisen (Nachweis der Federtragfähigkeit für die höchsten zuläßigen Achslasten). Die Oberfläche von Federn darf keinerlei galvanischer Behandlung (z.B.Verchromen) unterzogen werden. Nach der Umrüstung sind Nachweise durch eine Fachwerkstätte hinsichtlich der Scheinwerfereinstellung, der Kontrolle der Spur- und Sturzeinstellung beizubringen.

Bei einer Umrüstung darf für die Abweichung vom Abrollumfang des Reifens der Erstausrüstung die zulässige Toleranz von -2,5 % bis +1,5 % bei PKW und +-2,0 % bei NFZ-Reifen nicht überschritten werden (Prüfung bei 60 km/h laut DIN 70020). Zu beachten ist auch die veränderte Last- und Räder- (Felgen-) Zuordnung sowie ein geänderter Betriebsluftdruck. Gleiches gilt bei PKW für die Umrüstung von Diagonal- auf Radialreifen oder für die Winterbereifung, dass nur mit Zustimmung des Fahrzeugherstellers auf eine andere Größe umbereift werden kann.

PKW-Reifen der Serie 80 können ohne Erneuerung der Genehmigung und ohne Berichtigung der Fahrzeugpapiere ersatzweise anstelle von Reifen der sogenannten Serie 82 gleicher Größe verwendet werden, wenn Load- und Speed-Index gleich oder höher sind z.B.: 155/80 R 13 79 Q anstatt 155 R 13 78 Q.

Solche, meist aus den USA importierten Reifen sind aus technischer Sicht gleichwertig mit Reifen aus europäischer Produktion, sofern sie nach den Vorschriften der ECE-Regelung Nr.30 gekennzeichntet sind. Dann werden sich auch P-metric genannt. Enthalten P-Reifen (P = passenger car tire = PKW-Reifen) keine Angaben über Tragfähigkeit und Geschwindigkeit (Load- und Speed-Index) in der Seitenwandbeschriftung, dann müssen vom Hersteller oder Importeur diese Werte für eine Einzelgenehmigung schriftlich bestätigt werden.

Bei einer Umbereifung gilt: Ein Reifen aus amerikanischer Produktion (z.B.: P 205/55 R 15 87 V) ist gleichwertig und frei austauschbar gegen einen europäischen (z.B.: 205/55 R 15 87 V). Der im Beispiel genannte P-metric-Reifen aus den USA entspricht hier genau der Reifennorm in Europa: in mm und ECE.

HÖHERWERTIGE BEREIFUNG

Die Verwendung einer höherwertigen Bereifung gleicher Größe ist zulässig. Ein höherer Speed-Index bei PKW (z.B.: "H" statt "T") oder höherer Load-Index bei NFZ (z.B.: "148" statt "146") ist möglich. Beide Merkmale können auch kombiniert werden.

- Änderungen vorbehalten -

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 Information   Auswuchten   Bezeichnungen   Fabrikatsbindung   Felgen   Garantie
Genehmigung   Homologation   Lagerung   Luftdruck   Mischbereifung   Montage
Motorrad   M+S Reifen   Neu-Reifen   Pannenschutz   Profiltiefen   Reifengas   Reinforced
Reparatur   Runflat   Runderneuert   Schläuche   Spur   Tuning   Ventile   Voreilung
Wasserfüllung   Zwillingsbereifung   Größenbezeichnung AS-Neu/Alt

InformationAuswuchtenBezeichnungenFabrikatsbindungFelgenGarantieGenehmigungHomologationLagerungLuftdruckMischbereifungMontageMotorrad-ReifenM+S ReifenNeu-ReifenPannenschutzProfiltiefenReifengasReinforcedReparaturRunflat-TechnologieRunderneuertSchläucheSpurTuningVentileVoreilungWasserfüllungZwillingsbereifungGrößenbezeichnung AS-NEU / ALT
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