Reifen dürfen keine mit freiem Auge sichtbare bis zur Karkasse des Reifens reichende Verletzungen oder Ablösungen des Laufbandes oder der Seitenbänder aufweisen. Sollte also ein Reifen eine Schnitt- oder Stichverletzung aufweisen, die bis zur Karkasse (Reifenunterbau) reicht, so muß dieser Reifen sofort repariert werden, um das Gewebe bzw. den Stahlkord vor dem Eindringen von Fremdkörpern und Feuchtigkeit zu bewahren. Nur eine möglichst umgehende Reparatur verhindert Verrottung der Gewebe, Verrostung von Stahlkord-Bauteilen und den damit verbundenen Festigkeitsverlust. Reifen dürfen nur nach den Richtlinien des Reifenherstellers sowie nur von einem hierzu berechtigten Gewerbetreibenden repariert werden! Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die nicht im Gesetz berücksichtigten Vorschriften des Reparaturmaterialherstellers unbedingt eingehalten werden müßen.

Die Aussagen der Reifenhersteller und die der Reparaturmaterialhersteller über die Möglichkeit von Reifenreparaturen decken sich nicht immer. Sofern mit Erfahrung, Sachkenntnis und nicht veraltetem Reparaturmaterial und Lösungen gearbeitet wird, erscheint eine Reparatur, die die Möglichkeiten der Reparaturmaterialhersteller ausschöpft, vertretbar. Diese Voraussetzungen sind immer vom Gewerbetreibenden (Reparateur) von Fall zu Fall zu prüfen, da dieser vor dem Gesetz für die durchgeführte Reparatur auch die Verantwortung übernehmen muß.

Der Gesetzgeber sieht für den Einsatz von reparierten Reifen keine Regelungen vor. Aus Sicherheitsgründen wird jedoch empfohlen, bei PKW-Reifen keine Reparaturen an Reifen mit Geschwindigkeitssymbol V, W, Y und ZR wegen der besonders starken Beanspruchung bei hoher Geschwindigkeit durchzuführen.

In allen anderen Fällen sollten bei PKW-Reifen keine Reparaturen in der Wulst- und Schulterzone sowie in der Seitenwand durchgeführt werden. Bei Reifen für Fahrzeuge über 3,5 t Gesamtgewicht wird empfohlen, sich genau an die Vorgaben und Bedingungen der Reparaturmaterialhersteller zu halten.

Die auf dem Markt erhältlichen Pannenhilfen sind nur als Notbehelf anzusehen. Bei ihrer Verwendung sind die Anweisungen des Reparaturmittelherstellers zu beachten, auf jeden Fall ist das Einlegen eines Luftschlauches zum Abdichten eines beschädigten Reifens unzuläßig. Die Beurteilung einer Reparaturstelle ohne Reifendemontage und Kontrolle des Reifeninneren ist sehr bedenklich.

NACHSCHNEIDEN: Moped-, Motorrad-, PKW- und deren Anhängerreifen dürfen unter keinen Umständen nachgeschnitten werden.

Das Nachschneiden von Reifen, für Fahrzeuge über 3,5 t Gesamtgewicht, ist nur dann erlaubt, wenn in der Seitenwand die Bezeichnung REGROOVABLE steht. Nur dann ist für den Nachschneidevorgang genügend Grundgummi vom Reifenhersteller vorgesehen und auch nach dem Nachschneiden sind noch die notwendigen und schützenden 2,0 mm Restgummistärke bis zum Reifenunterbau vorhanden.

Nachschneide-Arbeiten dürfen nur von einem Sachkundigen, nach den Richtlinien des Reifenherstellers betreff der Einstellung des Nachschneidemessers in Breite und Tiefe, ausgeführt werden.

Zu beachten sind folgende Verwendungsvorschriften : Nachgeschnittene Reifen dürfen nicht montiert werden, an der Lenkachse von NFZ und Bussen, sowie an der Lenkachse beim Transport gefährlicher Güter. Dieses Verbot der Verwendung von nachgeschnittenen Reifen gilt auch für das von diesen Fahrzeugen mitgeführte Reserverad.

Aus technischen Gründen sind bei verschiedenen Nutzfahrzeugreifen in den Längsrillen der Profile Zwischenstege (Versteifungsstege) oder Steinabweiser angeordnet. Zwischenstege vermeiden eine allzu große Eigenbewegung der Profilstollen beim Abrollen auf der Fahrbahn, Steinabweiser vermeiden den Steinefang und das Eindringen von Fremdkörpern in den Reifenunterbau. Diese Stege oder Abweiser sind meist eine örtliche Anhebung des Nutengrundes zwischen den Längsrillen und sollen auf Empfehlung der Reifenindustrie dann herausgeschnitten werden, wenn die Laufflächenabnutzung bis 2,0 mm an diese Stege heranreicht.

Dieser Vorgang wird als Zwischenstegentfernung bezeichnet und steht in keinem Zusammenhang mit dem Begriff Nachschneiden!

- Änderungen vorbehalten -

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 Information   Auswuchten   Bezeichnungen   Fabrikatsbindung   Felgen   Garantie
Genehmigung   Homologation   Lagerung   Luftdruck   Mischbereifung   Montage
Motorrad   M+S Reifen   Neu-Reifen   Pannenschutz   Profiltiefen   Reifengas   Reinforced
Reparatur   Runflat   Runderneuert   Schläuche   Spur   Tuning   Ventile   Voreilung
Wasserfüllung   Zwillingsbereifung   Größenbezeichnung AS-Neu/Alt

InformationAuswuchtenBezeichnungenFabrikatsbindungFelgenGarantieGenehmigungHomologationLagerungLuftdruckMischbereifungMontageMotorrad-ReifenM+S ReifenNeu-ReifenPannenschutzProfiltiefenReifengasReinforcedReparaturRunflat-TechnologieRunderneuertSchläucheSpurTuningVentileVoreilungWasserfüllungZwillingsbereifungGrößenbezeichnung AS-NEU / ALT
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