Diese Bestimmungen gelten für den gesamten Zwei- und Dreiradbereich, das sind alle Motorräder der Klassen L 1 bis L 5:

1. Alle an einem Fahrzeug der Klasse L montierten Motorrad Reifen müßen laut Richtlinie 97/24/EG bauartgenehmigt sein. Für die Klasse L 2, L 4 und L 5 sind auch Reifen nach Richtlinie 92/23/EWG zuläßig (PKW-Reifen).

2. Es ist darauf zu achten, dass die im Genehmigungsdokument (Typenschein oder Einzelgenehmigung) eingetragenen Reifendimensionen auf die vorgeschriebene Radposition montiert werden.

3. Bei Fabrikats- und Profilgebundenen Reifenvorschriften muß in jedem Fall die eingetragene Ausführung montiert werden. Wird eine Umbereifung vorgenommen, gleichgültig ob Größe, Bauart, Fabrikat oder nur Profil/Type, muß eine entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Fahrzeughersteller ausgestellt werden, oder ein Gutachten nach einer technischen Überprüfung durch einen Sachverständigen.

4. Nachdem die Europäische Kommission die sogenannte Reifenfabrikatsbindung im Februar 2000 im Allgemeinen für nicht zuläßig erklärt hat, wurde für das Motorrad eine Ausnahme festgelegt: Es muß bei jeder Abweichung von vorhandenen Fabrikatsbindungen dem Fahrzeughalter eine Hersteller-, Unbedenklichkeits- und Umrüstungs- bescheinigung des Fahrzeug- oder Reifenherstellers ausgehändigt werden, die dieser mit sich führen muß!!! Eine Änderungsabnahme durch eine Prüfinstanz ist dann nicht mehr erforderlich.

Der Motorradreifen muß eine mit einem PKW-Reifen vergleichbare Leistung mit fast nur einem Drittel der Reifenaufstandsfläche (dem Latsch) betragen. Dazu werden von der Reifenindustrie spezielle Haftmischungen entwickelt. Die Folge ist ein erhöhter Verschleiß durch den wesentlich höheren Schlupf und erklärt auch die vergleichsweise geringeren Kilometerleistungen von Motorradreifen. Die chemischen und konstruktiven Forderungen an Motorradreifen lauten demnach:

Die Vorder- und Hinterradreifen müßen in Mischung, Größe und Profil optimal für ihre speziellen Aufgaben konstruiert und für das Fahrwerk angepaßt und abgestimmt werden. Um für das Motorradfahren typische Schräglagen überhaupt zu ermöglichen, sind runde Reifenquerschnitte und eine sehr steife Seitenwandkonstruktion zur Aufnahme hoher axialer Kräfte erforderlich. Nur dieser Unterschied zur PKW-Reifenkonstruktion erlaubt so große Lastwechselfolgen. Die stabile Seitenwandkonstruktion ermöglicht außerdem auch ein größeres Maß an sicherer Seitenführung bei plötzlichem Druckverlust.

Unter dem Begriff Reifenbauart werden Reifen nach ihrem Karkassenaufbau unterschieden. Bei Motorrad Reifen sind folgende Reifenbauarten üblich: Diagonal - Bauart: Die Karkasse besteht aus mehreren gekreuzten Lagen von in Gummi eingebetteten Rayon- oder Nylonkorden. Der Erfolg dieser preiswerten Bauart liegt im einfachen Aufbau und in der stabilen Flanke, die besonders beim Einsatz im Gelände viele Vorteile bringt (Durchschlagschutz). Die Grenze dieser Konstruktion liegt bei max. 240 km/h. Diagonalreifen werden durch einen Bindestrich in der Größenbezeichnung gekennzeichnet, wie zum Beispiel: 100/90-19 57H.

Bias-Belted- oder auch Diagonal-Gürtelreifen genannt waren eine Konstruktionsvorstufe zum Radialreifen. Auch hier besteht die Karkasse aus gekreuzten Lagen wie beim Diagonalreifen, aber darüber kommen noch zwei Gürtellagen, meistens aus Kevlar, unter dem Laufstreifen. Der Einsatz dieser Reifen ist bis 250 km/h vorgesehen. Bias-Belted-Reifen werden durch den Buchstaben B gekennzeichnet: 150/70 B 17 69 H.

Radialreifen, auch Radial-Gürtelreifen genannt, sind die fortschrittlichste Bauart. Moderne Motorräder sind fahrdynamisch auch vom Hersteller auf Radialreifen abgestimmt. Auf Grund einer Karkasse mit einem Konstruktionswinkel von 90 zur Fahrtrichtung, und entweder einem mehrlagigen gekreuzten Gürtel oder einem Spiralgürtel unter 0 Grad unter dem Laufstreifen, haben sie die höchste Stabilität. Diese Reifenbauart läßt dank wesentlich geringerer Fliehkraftverformung erheblich höhere Geschwindigkeiten zu. Die Grenzen liegen, je nach Hersteller und eingesetztem Material, jenseits von 300 km/h. Radialreifen werden mit einem R in der Größenbezeichnung gekennzeichnet: 160/60 R 17 69 H oder 180/55 Z R 17 (73 W).

Die ECE-R 75 für Motorrad Reifen hat Änderungen in der Reifenbezeichnung bei V-, VB- und ZR-Reifen gebracht. Neu ist die Einführung von Load- und Speed-Index bei den vorgenannten Reifen. Während bei der bisherigen Bezeichnung die zuläßige Höchstgeschwindigkeit des jeweiligen Reifens aus dem Geschwindigkeitssymbol allein nicht exakt ersichtlich war - bisher V = über 210 km/h, Z = über 240 km/h ist bei der neuen Bezeichnung V = bis 240 km/h, W = bis 270 km/h, die Zuordnung klar. Bei Reifen, die bisher als V/VB - Reifen für 240 km/h bzw. als ZR-Reifen über 270 km/h zugelassen waren, bleibt die Bezeichnung unverändert, lediglich die Betriebskennung wird ergänzt und in Klammer gesetzt. Dies macht deutlich, dass die zuläßige Höchstgeschwindigkeit über dem Wert des Speed-Index liegt. Hier erscheint die Betriebskennung in Klammer und die maximal erlaubte Höchstgeschwindigkeit ist dem Reifen-Ratgeber, oder der Zusatzbezeichnung in Klammer zu entnehmen, oder beim Reifenhersteller zu erfragen.

Die Reifen-Tragfähigkeit entspricht bei V-Reifen über 210 km/h und bei W-Reifen über 240 km/h nicht mehr dem angegebenen Load-Index. Der für die jeweilige Höchstgeschwindigkeit gültige Tragfähigkeitsabschlag ist beim Reifenhersteller in seinem Reifen-Ratgeber, oder in ETRTO-Tabellen ersichtlich. Diese so reduzierte maximale Reifen-Tragfähigkeit darf nicht überschritten werden.

Bestehende Freigaben nach den alten, bisherigen Bezeichnungen bleiben gültig. Die neuen Bezeichnungen müßen nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

AUSWUCHTEN:    Üblicherweise werden Motorradräder statisch gewuchtet. Dies auch deshalb, weil der optische Eindruck eines dynamisch gewuchteten Rades, mit beidseitig angebrachten Gewichten, nicht gefällt. Von der Reifenindustrie wird ab einer Felgenbreite von 2,5 Zoll empfohlen dynamisch zu wuchten. Egal ob statisch oder dynamisch gewuchtet wurde: Es dürfen ausschließlich nur für Motorräder vorgeschriebene Wuchtgewichte verwendet werden. Die Verwendung von PKW-Schlaggewichten führt zu Luftverlusten. Flüssige Auswuchtmittel sind bei Motorradrädern zu vermeiden.

EINFAHREN VON NEUEN REIFEN

Neureifen weisen herstellungsbedingt eine besonders glatte Oberfläche auf. Erst wenn diese Oberfläche während einer gemäßigten, ca. 200 km langen Einfahrtstrecke auf trockener Fahrbahn aufgeraut ist und zwar der gesamte Laufstreifen- und Schulterbereich, erst dann erhält der Reifen seine volle Haftfähigkeit.

FELGEN:    Motorradreifen dürfen nur auf Motorradfelgen (WM, MT-H2 u.a. mit M/C-Kennung) montiert werden, wobei die Montage entsprechend der Bezeichnung am Reifen, Front = vorne, Rear = hinten, vorzunehmen ist. Die Angaben per Felgenausführung, Größe und Breite sind verbindlich einzuhalten. Jede Abweichung, sofern sie nicht vorher vom Fahrzeughersteller genehmigt wurde, beeinflußt das Handling durch die Veränderung an der Laufflächenkontur und gefährdet die Stabilität und Sicherheit. Beschädigte Felgen/Räder dürfen nicht repariert oder geschweißt werden!

MINDESTPROFILTIEFE ____________________________

Für den Zweiradsektor generell mit 1,6 mm angegeben. Ausgenommen Moped mit 1,0 mm. Es wird jedoch dringend empfohlen, die gesetzlich vorgeschriebene Mindest-Profiltiefe auch nur als gesetzliche Mindestanforderung zu sehen. Ein Unterschreiten von 2,0 mm oder ein über den Querschnitt unregelmäßig abgefahrener Motorrad Reifen, kann das Handling und die allgemeine Fahrsicherheit erheblich verschlechtern. Die Messung der Profiltiefe sollte nur in den Rillen erfolgen, die auch mit einem Indikator ausgestattet sind. Wobei der ideale Meßpunkt immer vor oder nach dem Indikator liegt.

Unangenehmer Mittenverschleiß tritt bei Hinterradreifen nach überwiegender Autobahnfahrt mit geringer Schräglage auf. Der Reifen verliert seine Kreiskontur und wird eckig, was das Fahrverhalten in Kurvenlage verschlechtern kann. Das Gesetz verlangt, dass drei/viertel der Laufstreifenbreite die Mindestprofiltiefe nicht unterschreiten dürfen. Diese Dreiviertel müssen aber in der Mitte liegen. Bei der Beurteilung ist jeweils von der am stärksten abgefahrenen Stelle auszugehen.

MISCHBEREIFUNG:     Eine Mischbereifung liegt dann vor, wenn an einem Motorradreifen mit unterschiedlicher Bauart, verschiedener Hersteller oder von einander abweichender Laufstreifenmischungen montiert werden. Obwohl bezüglich der Bauarten gewisse Freiheiten erlaubt sind, wird aus Sicherheitsgründen dringend empfohlen, bei jeder geplanten Veränderung den Fahrzeug- und Reifenhersteller zu befragen. Dies gilt besonders im Falle von unterschiedlich haftenden Mischungen.

Besondere Empfehlung: Niemals gebrauchte Reifen verwenden, deren Vorleben nicht bekannt ist.

MONTAGE BEI LAUFRICHTUNGSPFEILEN:    Die in der Reifenseitenwand angegebene Laufrichtung muß unbedingt beachtet und auch eingehalten werden. Bei der Reifenherstellung wird der Laufflächenanfang mit dem Ende in Keilform miteinander verbunden. Um den Laufstreifenstoß zu schonen, muß je nach der Hauptbeanspruchung, beim Vorderrad ist es die Bremskraft, beim Hinterrad die Antriebskraft, das jeweilige Rad in der Pfeilrichtung laufen. Hinterradreifen können teilweise vorne (sofern die Felgenbreite in der für die jeweilige Reifengröße vorgegebenen Dimension liegt) aber nur entgegen der Pfeilrichtung montiert werden. Vorderradreifen dürfen niemals am Hinterrad gefahren werden.

NACHSCHNEIDEN:   Das Nachschneiden von allen Zweiradreifen insbesondere von Motorradreifen ist verboten.

PRÜFSTANDSMESSUNG ____________________________

Um Beschädigungen am Reifen zu vermeiden, werden für Messungen auf Rollen- Prüfständen möglichst abgefahrene Reifen empfohlen. Diese Art der Prüfung ist für die Reifen eine hohe thermische Belastung mit erheblichem Beschädigungsrisiko. Reifen nach einem Prüfstandslauf sollten aus Sicherheitsgründen nicht mehr weiter verwendet werden. Moderne Leistungsprüfstände können ohne Reifen eine aufgespannte Maschine direkt über die Naben prüfen.

REIFENREPARATUREN:   Aus Sicherheitsgründen werden von den meisten Reifenherstellern Reparaturen an Motorradreifen abgelehnt, besonders an V, W und ZR-Reifen, und nicht empfohlen. Sollten, wie bei Enduro-Reifen üblich, trotzdem Reparaturen durchgeführt werden, dann sind die Vorschriften des Reparaturmaterial-Herstellers genau einzuhalten. Das Einlegen eines Schlauches zum Abdichten eines beschädigten Reifens ist unstatthaft. Pannensprays sind nur als Notbehelf anzusehen.

PKW-REIFEN AM MOTORRAD? ______________________

Abgesehen davon, dass es gesetzliche Beschränkungen bei der Auswahl der Motorrad-Reifengrößen und Ausführungen gibt (laut der genehmigten und eingetragenen Größen und Bauarten im Typenschein des Fahrzeugherstellers) gibt es auch eine Reihe technischer und sicherheitsrelevanter Gründe die gegen die Verwendung von PKW-Radialreifen bei Motorrädern spricht. Bei einem möglichen Unfall muß damit gerechnet werden, dass die Versicherung ihre Leistung verweigert, da das Motorrad nicht vorschriftsmäßig (laut den Fahzeugpapieren) bereift war.

Motorradreifen dürfen auch grundsätzlich nur auf Motorradfelgen (mit M/C Kennung) montiert werden. Dazu sind Felgeneckpunkt-Durchmesser von Motorrad- und PKW-Felgen (z.B.: beide heißen 15 Zoll) absichtlich unterschiedlich ausgeführt, um Verwechslungen auszuschließen. Lediglich bei Fahrzeugen der Klasse L 2 (mehrspuriges Motorfahrrad), L 4 (Motorrad mit Beiwagen) und L 5 (Motordreirad =Trike) sind bei der entsprechender Eintragung in den Fahrzeugpapieren, je nach Achse, PKW-Radialreifen einsetzbar (Richtlinie 92/23/EWG).

- Änderungen vorbehalten -

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 Information   Auswuchten   Bezeichnungen   Fabrikatsbindung   Felgen   Garantie
Genehmigung   Homologation   Lagerung   Luftdruck   Mischbereifung   Montage
Motorrad   M+S Reifen   Neu-Reifen   Pannenschutz   Profiltiefen   Reifengas   Reinforced
Reparatur   Runflat   Runderneuert   Schläuche   Spur   Tuning   Ventile   Voreilung
Wasserfüllung   Zwillingsbereifung   Größenbezeichnung AS-Neu/Alt

InformationAuswuchtenBezeichnungenFabrikatsbindungFelgenGarantieGenehmigungHomologationLagerungLuftdruckMischbereifungMontageMotorrad-ReifenM+S ReifenNeu-ReifenPannenschutzProfiltiefenReifengasReinforcedReparaturRunflat-TechnologieRunderneuertSchläucheSpurTuningVentileVoreilungWasserfüllungZwillingsbereifungGrößenbezeichnung AS-NEU / ALT
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