Sämtliche Neu-Reifen müßen nach Regelungen der ECE oder EU-Richtlinien typengenehmigt sein. Dies gilt für alle Reifen ab Speed-Index F (80 km/h) bis Speed-Index Y (300 km/h). Die ECE-Regelungen sehen folgende Kennzeichnung vor: Ein E und die Nummer des Genehmigungslandes (ein- oder zweistellig) im Kreis, sowie nachgestellt eine Genehmigungsnummer der jeweiligen Landesbehörde.
PKW ECE-REGELUNG 30
Die ECE-Regelung Nr. 30 normiert eine Kennzeichnung für PKW-, Reinforced-Reifen bzw. Reifen mit der Aufschrift "EXTRA LOAD" (KFZ mit einem Gesamtgewicht unter 3,5 t) nicht jedoch für Diagonalreifen, VR/ZR Reifen und runderneuerte Reifen. Ehemalige PKW-VR-Reifen ohne ECE-Gravur sind verboten.
HERUNTERGESTUFTE PKW-REIFEN
Bei Reifen, die der strengen Qualitätsprüfung nicht gerecht werden, wird die ECE-Kennzeichnung entfernt und es werden diese Reifen mit "max 100 km/h" oder "TRAILER" gekennzeichnet. Sie entsprechen nicht mehr der Typesierung nach der ECE-Regelung Nr. 30 und sind daher nur mehr für Anhänger bis maximal 100 km/h geeignet und dürfen an PKW nicht montiert werden.
ZR-REIFEN
Gemäß der EU-Richtlinie 92/23/EWG gilt für PKW Reifen mit dem Speed-Index ZR (über 240 km/h) folgende Kennzeichnung:
Ein "e und eine 1- oder 2- stellige Nummer" des Genehmigungslandes innerhalb eines Rechteckes sowie nachgestellt eine Genehmigungsnummer der jeweiligen Landesbehörde z.B.: 027333. Eine Doppelkennzeichnung ist ebenfalls üblich, z.B.: 225/60 ZR 16 103 W. Dieser Reifen hat die Standard-Kennzeichnung mit Kreis.
NUTZFAHRZEUG ECE-REGELUNG 54
Gemäß der ECE-Regelung Nr. 54 müßen seit dem 01.01.1995 Fahrzeuge über 3,5 t Gesamtgewicht mit entsprechend gekennzeichneten Reifen ausgestattet sein. Die ECE-Regelung Nr. 54 gilt nicht für Diagonalreifen und Runderneuerte.
Umbereifung: Nicht im Typenschein oder einem Einzelgenehmigungsbescheid eingetragene Reifengrößen oder Räder dürfen nur nach Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeugherstellers und einer daraufhin erfolgten Eintragung in den Typenschein verwendet werden.
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- Änderungen vorbehalten -
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