Sämtliche Neu-Reifen müßen nach Regelungen der ECE oder EU-Richtlinien typengenehmigt sein. Dies gilt für alle Reifen ab Speed-Index F (80 km/h) bis Speed-Index Y (300 km/h). Die ECE-Regelungen sehen folgende Kennzeichnung vor: Ein E und die Nummer des Genehmigungslandes (ein- oder zweistellig) im Kreis, sowie nachgestellt eine Genehmigungsnummer der jeweiligen Landesbehörde.

PKW ECE-REGELUNG 30

Die ECE-Regelung Nr. 30 normiert eine Kennzeichnung für PKW-, Reinforced-Reifen bzw. Reifen mit der Aufschrift "EXTRA LOAD" (KFZ mit einem Gesamtgewicht unter 3,5 t) nicht jedoch für Diagonalreifen, VR/ZR Reifen und runderneuerte Reifen. Ehemalige PKW-VR-Reifen ohne ECE-Gravur sind verboten.

HERUNTERGESTUFTE PKW-REIFEN

Bei Reifen, die der strengen Qualitätsprüfung nicht gerecht werden, wird die ECE-Kennzeichnung entfernt und es werden diese Reifen mit "max 100 km/h" oder "TRAILER" gekennzeichnet. Sie entsprechen nicht mehr der Typesierung nach der ECE-Regelung Nr. 30 und sind daher nur mehr für Anhänger bis maximal 100 km/h geeignet und dürfen an PKW nicht montiert werden.

ZR-REIFEN

Gemäß der EU-Richtlinie 92/23/EWG gilt für PKW Reifen mit dem Speed-Index ZR (über 240 km/h) folgende Kennzeichnung:

Ein "e und eine 1- oder 2- stellige Nummer" des Genehmigungslandes innerhalb eines Rechteckes sowie nachgestellt eine Genehmigungsnummer der jeweiligen Landesbehörde z.B.: 027333. Eine Doppelkennzeichnung ist ebenfalls üblich, z.B.: 225/60 ZR 16 103 W. Dieser Reifen hat die Standard-Kennzeichnung mit Kreis.

NUTZFAHRZEUG ECE-REGELUNG 54

Gemäß der ECE-Regelung Nr. 54 müßen seit dem 01.01.1995 Fahrzeuge über 3,5 t Gesamtgewicht mit entsprechend gekennzeichneten Reifen ausgestattet sein. Die ECE-Regelung Nr. 54 gilt nicht für Diagonalreifen und Runderneuerte.

Umbereifung: Nicht im Typenschein oder einem Einzelgenehmigungsbescheid eingetragene Reifengrößen oder Räder dürfen nur nach Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeugherstellers und einer daraufhin erfolgten Eintragung in den Typenschein verwendet werden.

E 1

Deutschland

E 9

Spanien

E 18

Dänemark

E 26

Slowenien

E 2

Frankreich

E 10

Jugoslawien

E 19

Rumänien

E 27

Slowakei

E 3

Italien

E 11

Großbritannien

E 20

Polen

E 28

Weißrussland

E 4

Niederlande

E 12

Österreich

E 21

Portugal

E 29

Estland

E 5

Schweden

E 13

Luxenburg

E 22

Russland

E 31

Bosnien

E 6

Belgien

E 14

Schweiz

E 23

Griechenland

E 37

Türkei

E 7

Ungarn

E 16

Norwegen

E 24

Irland

E 42

EU

E 8

Tschechien

E 17

Finnland

E 25

Kroatien

E 43

Japan

 

 

 

 

 

- Änderungen vorbehalten -

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 Information   Auswuchten   Bezeichnungen   Fabrikatsbindung   Felgen   Garantie
Genehmigung   Homologation   Lagerung   Luftdruck   Mischbereifung   Montage
Motorrad   M+S Reifen   Neu-Reifen   Pannenschutz   Profiltiefen   Reifengas   Reinforced
Reparatur   Runflat   Runderneuert   Schläuche   Spur   Tuning   Ventile   Voreilung
Wasserfüllung   Zwillingsbereifung   Größenbezeichnung AS-Neu/Alt

InformationAuswuchtenBezeichnungenFabrikatsbindungFelgenGarantieGenehmigungHomologationLagerungLuftdruckMischbereifungMontageMotorrad-ReifenM+S ReifenNeu-ReifenPannenschutzProfiltiefenReifengasReinforcedReparaturRunflat-TechnologieRunderneuertSchläucheSpurTuningVentileVoreilungWasserfüllungZwillingsbereifungGrößenbezeichnung AS-NEU / ALT
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