GEWÄHRLEISTUNG
Unter Gewährleistung versteht man das gesetzlich angeordnete Eingeständnis für Sach- und Rechtsmängel, welche die Leistung zum Zeitpunkt ihrer Erbringung aufweist. Je nachdem, ob es sich um einen wesentlichen, unwesentlichen, behebbaren oder unbehebbaren Mangel handelt, sind unterschiedliche Rechtsfolgen Vertragsaufhebung, Preisminderung, Nachbesserungen an die mangelhafte Leistung gebunden. Gewährleistungsansprüche des Kunden kann der Händler zumeist beim Hersteller/Importeur geltend machen, wobei diesbezüglich auf die entsprechenden Bestimmungen in den Lieferbedingungen des Herstellers/Importeurs zu achten ist!
Die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches hat durch gerichtliche Klage innerhalb einer Frist von 6 Monaten ab Übergabe der Sache zu erfolgen. (Hier ist eine EU-weite Änderung auf 18 bis 24 Monate geplant).
Garantie
Die Garantie ist im Gegensatz dazu ein freiwilliger Vertrag zwischen den Parteien, in welchem zumeist die Zusage gemacht wird, dass innerhalb des Garantiezeitraumes keine Mängel an der Sache auftreten. Es ist dabei unbedeutend, ob der Mangel schon zum Zeitpunkt der Leistung vorhanden war. Maßgebliche Beachtung verdienen in diesem Zusammenhang die Garantiebedingungen der Importeure/Hersteller, wobei es natürlich jedem einzelnen Händler überlassen bleibt, eigene Garantiezusagen zu machen.
PRODUKTHAFTUNG
Unter Produkthaftung versteht man die verschuldensunabhängige Haftung eines Unternehmers für Schäden, die ein von ihm in den Verkehr gebrachtes Produkt an Gesundheit oder Vermögen dritter Personen verursacht. Primär haften Hersteller/Importeur, in zweiter Linie jeder Unternehmer, der das Produkt in den Verkehr gebracht hat, sofern der Hersteller/Importeur nicht festgestellt werden kann oder nicht innerhalb einer angemessenen Frist genannt wird. Die Haftung umfaßt sowohl Personen- als auch Sachschäden, sofern der Einzelhändler nicht als Importeur tätig wird, trifft ihn die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz nur dann, wenn er versäumt, dem Geschädigten in angemessener Frist den Hersteller/Importeur zu benennen.
- Änderungen vorbehalten -
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